Der Verantwortliche kann eine natürliche oder juristische Person, also entweder der Inhaber selbst oder das Unternehmen, Behörde oder Einrichtung sein, die Entscheidung über die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Unternehmen trifft.
Zu seinen Aufgaben gehört u.a. bei Bedarf den Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er selbst ist gegenüber der Aufsichtsbehörde oder den Betroffenen zur Information verpflichtet und darf öffentlich namentlich genannt werden.