Eine Vorabkontrolle wird vor der Einführung eines Verfahrens durchgeführt. Eine Vorabkontrolle gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist durch einen Datenschutzbeauftragten durchzuführen.
Wann ist eine Vorabkontrolle erforderlich?
Das BDSG nennt nur zwei Sachverhalte, die eine Vorabkontrolle in jedem Falle erfordern. Die Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten macht eine Vorabkontrolle erforderlich. Ebenso ist sie zwingend vorgeschrieben, wenn personenbezogene Daten dazu bestimmt sind, die die Persönlichkeit (Fähigkeiten, Leistung, Verhalten) des Betroffenen zu bewerten.
Zwei Paradebeispiele, die einer Vorabkotrolle erforderlich machen, sind Videoüberwachung und GPS-Ortung.
Grundsätzlich kann man sagen: Ist sich ein Unternehmen nicht sicher, ob eine Vorabkontrolle erforderlich ist, sollte der Datenschutzbeauftragte befragt werden. Ist kein Datenschutzbeauftragter in dem Unternehmen bestellt, sollten Sie sich Rat bei HUBIT holen. Wir beraten Sie zu datenschutzrechtlichen Fragen.
Was macht man, wenn keine Vorabkotrolle durchgeführt wurde?
In vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass eine Vorabkontrolle erforderlich, wenn z.B. Video- oder GPS-Technik eingesetzt wird. Erfolgte keine Vorabkontrolle (vor der Inbetriebnahme), so ist diese Datenverarbeitung illegal.
Eine nachträgliche Kontrolle ist möglich. So können Sie Ihre Datenverarbeitung (für die Zukunft) legalisieren.