Man spricht von Datenweitergabe, sobald die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung an Dritte (außerhalb der verantwortlichen Stelle) weitergegeben werden, z.B. Druckerei, eine Cloud oder in Programmen verarbeitet werden, die auf einem externen Server liegen.
Sobald die Daten an Dritte übermittelt werden, bezeichnet man diese als Empfänger. Empfänger sind beispielsweise:
- Öffentliche Stellen und Institutionen
- Ermittlungsbehörden
- Online-Zahlungsanbieter
- Unternehmen zur bargeldlosen Abrechnung, z.B. EC-/ Kreditkarte)
- Call Center (Rufannahme / abgehende Anrufe)
- Unterauftragnehmer
- Erfüllungsgehilfen