HUBIT Datenschutz-Kolumne in tempra 365 Nr. 2 als pdf-Download
Was ist Datenschutz? Wen betrifft Datenschutz? Was muss man beachten?
Fragen über Fragen. Und das sind sicherlich noch nicht alle. Ich werde in dieser und den kommenden Ausgaben das Thema Datenschutz beleuchten und Ihnen näher bringen. Haben Sie auch Fragen zum Datenschutz? Scheuen Sie sich nicht. Stellen Sie mir die Fragen. Unten finden Sie meine Kontaktdaten. Ich will sehen, in wie weit ich Ihre Frage(n) im Rahmen dieser Kolumne beantworten kann.
Personenbezogene Daten
Der Datenschutz bezieht sich lediglich auf personenbezogene Daten – so nennt es der Gesetzgeber. Ich werde mich bemühen, Sie nicht mit juristischen Formulierungen zu quälen und werde soweit es geht, allgemein verständliche Ausdrücke verwenden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine Person beschreiben. Diese Daten können sehr vielfältig sein. Es fängt an mit dem Vornamen, Namen und Anschrift, sowie der Rufnummer. Aber auch Hobbies, sportliche Aktivitäten oder die Schuhgröße können personenbezogene Daten sein. Nicht zu vergessen seien im betrieblichen Bereich sämtliche Daten aus dem Anstellungsvertrag, wie Beschäftigungsbeginn, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Vergütung. Daten wie Religionszugehörigkeit, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer Partei sind besondere personenbezogene Daten. Diese sind besonders schützenswert.
Es handelt sich also immer um Daten, die zu einer Personen gehören oder diese beschreiben. Kurz gesagt sind diese Daten von Mitarbeitern, Privatkunden, Hintergrundinformationen zu Kontaktpersonen in anderen Firmen. Nicht dazu zählen Daten anderer Unternehmen.
Papier oder Festplatte? Ein Unterschied?
Immer wieder hört man: „Für mich gilt das Bundesdatenschutzgesetz nicht. Wir speichern diese Sachen nicht auf’m Computer. Wir haben alles in Aktenordnern.“
Gibt es einen Unterschied zwischen dem Speichern von Daten auf einer Festplatte oder dem Abheften eines Papierblattes?
Gegenfrage: Würde es für Sie einen Unterschied machen, ob Ihre Kollegin oder Ihr Kollege ihre Daten – die sie bzw. ihn nichts angehen – auf Papier oder auf einem Monitor liest?
Die Antwort ist: „Nein“.
Das Datenschutzgesetz bezieht sich auf personenbezogene Daten. Die Festplatte ist ein Datenträger. Ein Blatt Papier „trägt“ auch Daten. Der Datenschutz gilt immer, wenn man mit personenbezogenen Daten arbeitet. Sicherlich wurde der Datenschutz stark in Hinblick auf die elektronische (automatisierte) Datenverarbeitung ausgerichtet.
Ich hoffe, ich konnte Sie anregen, über den Datenschutz in Ihrem Unternehmen nachzudenken. Ich würde mich freuen, wenn Sie zahlreiche Fragen stellen, die ich Ihnen gern in den nächsten Ausgaben oder im persönlichen Gespräch gern beantworten möchte.
Ihr Haye Hösel – HUBIT