Auf dem diesjährigen Polizeikongress wurde von vielen Rednern eine flächendeckende Vorratsspeicherung gefordert. Datenschützer warnten bereits in der Vergangenheit eindringlich vor den Gefahren, die von einer Vorratsdatenspeicherung ausgingen.
Andererseits muss man die Frage stellen, wie sollen Ermittlungsbehörden ermitteln, wenn es keine Anhaltspunkte gibt? Bei herkömmlichen Straftaten, gibt es immer wieder Augenzeugen, die bei einer Aufklärung einer Straftat helfen können oder es gibt Dokumente, die Beweise liefern. Im Internet ist der einzige „Augenzeuge“ die Technik.
Aber der Vorratsdatenspeicherung stellt noch weitere Herausforderungen auf. Kleine Firmen, die z.B. Webserver für ihre Kunden bereitstellen, stehen vor der großen Herausforderung, diese riesigen Datenmengen erfassen und speichern zu müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluss höhere Kosten für den Kunden.
Der BKA-Vizepräsident, Jürgen Maurer, sagte (laut heise online): „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“. Dies müssten die Bürger verinnerlichen. Diese Aussage steht klar im Gegensatz zu anderen Gesetzen, die eine anonyme Internetnutzung vorgeben.
In jedem Falle sind die bekannten Cybercrime-Fälle im 5-stelligen Bereich. Die Dunkelziffer sei nicht annähernd bezifferbar, so Maurer.
Es wurde ein Umdenken in der Gesellschaft und der Presse gefordert. Es müsse jeder Hackerangriff verurteilt werden – egal welchem Ziele sie dienten. Eine solche Ansicht sollte selbstverständlich sein. In der realen Welt ist diese Denkweise durch aus selbstverständlich. Hier ein kleines Beispiel:
Ein Atomkraftgegner darf nicht zum Beispiel den Zaun eines Atommüllentlagers beschädigen, weil etwas Gutes für die Umwelt tun will.
An dieser Stelle ist die Politik gefordert eine Lösung zu finden, die zum einen die Strafverfolgung ermöglicht und zum anderen den Bürger vor einem Überwachungsstaat schützt.