Videoüberwachung stellt einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der von der Überwachung betroffenen Personen wie Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten dar. Deshalb ist sie im Rahmen der DSGVO an besondere Anforderungen geknüpft. Ohne das entsprechende Fachwissen ist es so gut wie unmöglich, eine Videoüberwachung rechtskonform zu installieren und zu dokumentieren.
Da die Anschaffung eines Überwachungssystems mit erheblichen Kosten verbunden ist, empfehlen wir dringend, uns bereits während der Planungsphase ins Boot zu holen. Es wäre doch ärgerlich, wenn schon gekaufte Kameras oder Hinweisschilder gar nicht genutzt werden dürfen, oder? Natürlich können Sie uns ebenfalls ansprechen, wenn Sie bereits eine Videoüberwachung durchführen und sich unsicher sind, ob alles korrekt ist. Auch wenn dadurch Folgekosten entstehen, ist dies immer noch besser, als von der Aufsichtsbehörde überprüft und womöglich mit einem Bußgeld belegt zu werden.
Die umfassende HUBIT Beratung zur Videoüberwachung – persönlich vor Ort
- Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Videoüberwachung in Ihrem Fall durchgeführt werden sollte oder ob es andere, weniger invasive Möglichkeiten gibt, Ihr Anliegen umzusetzen.
- Wir erarbeiten mit Ihnen die passende Begründung für die Maßnahme und dokumentieren diese.
- In besonderen Fällen muss eine detaillierte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Auch dies übernehmen wir für Sie.
- Wir gehen die zu überwachenden Bereiche mit Ihnen ab und beraten, welche Kameras sich am besten eignen.
- Wir überprüfen die aufgezeichneten Bereiche und weisen auf eventuell erforderliche Maskierungen hin.
- Wir informieren Sie über die Anforderungen an Hinweisschilder und kontrollieren die korrekte Beschriftung und Platzierung.
- Wir dokumentieren die Videoüberwachung in den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Zögern Sie nicht länger – vereinbaren Sie einen Termin!