Jeder der schon mal einen Kredit aufgenommen hat, kennt das Verfahren. Kreditgeber informieren sich darüber, ob die Privatperson voraussichtlich dazu bereit ist, den Betrag zurückzahlen zu können. Hierzu werten Wirtschaftsauskunfteien alle Daten aus, die sie von den Personen erlangen können. Diese können jedoch veraltet oder sogar verfälscht sein. Der genaue Verlauf ist streng geheim, zudem werden einkommende Beschwerden von manchen Auskunfteien nicht behandelt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg prüfte aufgrund von zahlreichen Beschwerden die Datenerhebung und -auswertung von Wirtschaftsauskunfteien sowie die daraus resultierenden Berechnungsverfahren für Bonitätsbeurteilungen.
Hier wurde festgestellt, dass die Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens vorgenommen wurden, hier führten nicht vorliegende Informationen dazu, dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde.
Das Problem ist hier, dass nach dem empfohlenen Kreditrahmen der Wirtschaftsauskunftei in der Regel der Kreditgeber folgt – Die Zukunftstätigkeit eines Unternehmens durch notwendige Investitionen bleibt somit erstmal stehen. Zudem könnte bei Dritten der Eindruck geweckt werden, dass die eingeschränkte Beurteilung daran liegt, dass das Unternehmen in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufweist.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen oder Privatpersonen gezwungen sind, ihre Daten gegenüber Wirtschaftsauskunfteien preiszugeben, wenn ihnen sonst eine schlechte Bewertung droht“, mahnt LfDI Dr. Stefan Brink. „Der Legitimation solcher Bewertungen unter dem Deckmantel der ‚Meinungsfreiheit‘ treten wir entschieden entgegen. Denn auch wenn Auskunfteien ihre‚
Meinungen‘ über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Personen verbreiten, bedarf es eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns. Andernfalls stehen das wirtschaftliche Fortkommen und das Ansehen von unbescholtenen Unternehmen und Privatpersonen auf dem Spiel.“