In unseren vergangenen Artikeln: „Das Cookie-Banner (Consent-Manager) muss korrekt sein“ und „Cookies – technisch erforderlich oder unnötig?“ haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Webseite ein zentrales Element im Sinne des Datenschutzes ist. Eine Nichteinhaltung der Vorschriften der DSGVO und auch der Cookie-Richtlinie kann neben einem Imageverlust zu erheblichen Bußgeldern führen.
Aktuelles Urteil der spanischen Datenschutzbehörde
Ein spanischer Automobilhersteller muss 12.000 Euro Strafe zahlen, da die Cookie-Richtlinie nicht eingehalten wurde. Die Webseite setzte auch nicht notwendige Cookies, obwohl Nutzende dieses abgelehnt hatten. Cookies von Drittanbietern wurden ebenfalls gesetzt. Des Weiteren platzierte die Webseite die gleichen Cookies erneut, nachdem der Browserverlauf gelöscht wurde. Eine aktuelle Zustimmung wurde nicht eingeholt.
Schuldeingeständnis reduzierte die Höhe des Bußgelds
Die spanische Datenschutzbehörde verhängte im November 2024 aufgrund dieses Verstoßes zunächst ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro. Nachdem der Automobilhersteller die Schuld eingestand und einer freiwilligen Zahlung zustimmte, wurde es auf 12.000 Euro reduziert.
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Zum Hintergrund: Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten während des Besuchs auf dem Computer des Nutzers oder der Nutzerin gespeichert werden, damit diese bei einem weiteren Seitenbesuch wiedererkannt werden. Während einige Cookies technisch erforderlich sind, damit die Seite funktioniert, wie zum Beispiel Spracheinstellungen oder die Speicherung eines Warenkorbs, gibt es nicht notwendige Cookies, die vor allem im Onlinemarketing eine beliebte Methode sind, um Nutzerverhalten zu analysieren. Den nicht notwendigen Cookies können Nutzerinnen und Nutzer im Consent-Manager widersprechen – die dort getätigte Auswahl ist verbindlich.
Mit einem DSGVO-Scan der Webseiten kommen Sie der Datenschutzbehörde und Menschen, die auf der Suche nach einer Abmahnmöglichkeit sind, zuvor. Wir prüfen Ihre Webseite sowohl automatisiert als auch manuell, um eventuelle Schwachstellen zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin, um mehr zu erfahren.