Die Handelskette H&M betreibt diverse Einzelhandelsgeschäfts und hat seinen Sitz in Hamburg. Ein Servicecenter in Nürnberg hatte mit den Beschäftigten „Rückkehrer Gespräche“ geführt, wenn diese aus dem Urlaub oder aus der Krankheit zurück an ihren Arbeitsplatz kehrten. Diese Gespräche wurden auch nach kurzer Abwesenheit geführt. In den Gesprächen wurden Informationen über die Urlaubserlebnisse, Krankheitsbilder und –verläufe sowie Diagnosen gesammelt. Die Informationen wurden langfristig gespeichert. Zudem notierten sich Vorgesetze Informationen aus Einzel- und Flurgesprächen. Auch diese wurden gespeichert und beinhalteten Informationen über das Privatleben und religiöse Bekenntnisse.
Die Auswertung wurden mit einem hohen Detailgrad und zeitlichen Verlauf fortgeschrieben, wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte mitteilte. Mit Hilfe dieser Daten seien umfangreiche Profile der Beschäftigten erstellt worden, die auch für Bewertungen herangezogen wurden.
Nachdem der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI ) Kenntnis von diesen Vorgängen erhielt, ordnete er an, dass die Daten eingefroren und ihm zwecks Auswertung zur Verfügung gestellt würden. Das Unternehmen legte 40 Gigabyte an Daten vor.
H&M hat sich bei seinen Beschäftigten entschuldigt und unbürokratischen Schadensersatz angekündigt.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit äußerte hierzu: „Der vorliegende Fall dokumentiert eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes am H&M-Standort Nürnberg. Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.
Ausdrücklich positiv ist das Bemühen der Konzernleitung zu bewerten, die Betroffenen vor Ort zu entschädigen und das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen. Die transparente Aufklärung seitens der Verantwortlichen und die Gewährleistung einer finanziellen Kompensation zeigen durchaus den Willen, den Betroffenen den Respekt und die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie als abhängig Beschäftigte in ihrem täglichen Einsatz für ihr Unternehmen verdienen.“