Auszug:
„Smartphones zählen mittlerweile auch im Job zum Alltag – sei es für das Verfassen einer E-Mail zwischendurch oder zur kurzfristigen Terminabsprache. Doch spätestens seitdem die Medien darüber berichtet haben, dass einige Unternehmen Mitarbeitern die Nutzung von WhatsApp aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verbieten, wissen viele, dass die dienstliche Nutzung von Handys datenschutzrechtliche Gefahren birgt.“
Den ganzen Artikel finden Sie in der Mai 2019 Ausgabe der BIT.