Anlasslose Überprüfungen – auch sie sind ernst zu nehmen

Die Datenschutzbehörden können sowohl anlassbezogene Überprüfungen als auch anlasslose Überprüfungen durchführen. Zwar sind die Aufsichtsbehörden durch anlassbezogene Überprüfungen schon sehr gut ausgelastet, doch auch das Instrument der stichprobenartigen anlasslosen Überprüfung wird regelmäßig genutzt, um die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO in der Praxis zu überprüfen.…