Trennungsgebot
Um das Schutzziel Vertraulichkeit zu erreichen, gilt ein Trennungsverbot. Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden, sollten daher getrennt voneinander gespeichert werden. Dies wird in der Regel durch unterschiedliche Softwarelösungen, Hardware, Datei-Ordner oder Datenbanken realisiert (Buchhaltung, Bestellwesen, Personalabrechnungen etc.).