Keine Haftung für öffentliche WLan?
Ein Hotelier hat ein WLan (Wireless LAN = drahtloses Netzwerk)für seine Gäste bereitgestellt. Einer der Gäste verursacht bei einem Dritten eine Urheberrechtsverletzung. Der Geschädigte verklagte den Hotelier. Das Amtsgericht Hamburg musste nun über die Haftung des Hoteliers entscheiden. Die Prüfung vor Gericht ergab, dass die…