Hinweisgebersystem – handeln Sie jetzt, die Übergangsfrist läuft ab!
Haben Sie bereits eine interne Meldestelle eingerichtet, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen? Falls nicht, müssen Sie sich dringend darum kümmern. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten endet die Ãœbergangsfrist am 17. Dezember 2023! Doch das müssen Sie nicht alleine schaffen, nutzen Sie…