Facebooks Datenmacht stößt beim Kartellamt auf Grenzen
Das Bundeskartellamt sieht in der Vorgehensweise von Facebook, gesammelte Daten mit denen aus konzerneigenen Quellen wie Whatsapp und Instagram zu bündeln, einen kartellrechtlich zu beanstandenden Vorgang. Facebook bildet (u.a.) mit Whatsapp und Instagram einen Konzern, eine wirtschaftliche Einheit, und macht sich dementsprechend die von ihren…