Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist gemäß Art. 28 DSGVO vorgeschrieben, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens (Verantwortlichen) nach seinen Vorgaben verarbeitet. Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören: Gegenstand und Dauer…