Wir wissen, dass es für Unternehmen, die nicht auf Datenschutz spezialisiert sind, beinahe unmöglich ist, alle den Datenschutz betreffenden gesetzlichen Änderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Datenschutz im Blick zu behalten und die jeweilige Relevanz für das eigene Unternehmen zu erkennen. Deshalb übernehmen wir von HUBIT Datenschutz das für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Automatische Datenschutzerklärung von HUBIT – einfach, schnell, rechtssicher
Die Datenschutzerklärung einer Website ist nur vor Abmahnungen geschützt, wenn sie korrekt ist. Dazu gehört, dass sie bei Änderungen zeitnah aktualisiert werden muss. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag: „Warum Datenschutzerklärung nicht gleich Datenschutzerklärung ist“. Doch wie stellen Sie sicher, dass alle Neuerungen, die sich zum Beispiel auf gesetzliche Änderungen beziehen, berücksichtigt werden? Ganz einfach mit dem neuen Datenschutzskript von HUBIT Datenschutz.
Mit unserem Skript für eine automatische Datenschutzerklärung können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn sobald es gesetzliche Änderung gibt, berücksichtigen wir diese in unserer Datenbank. Sofern diese Änderung für Ihre Webseite relevant ist, wird durch das Skript automatisch eine aktualisierte Datenschutzerklärung erstellt und auf ihrer Webseite angezeigt. Im Handumdrehen ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand. Sie können diesen Service für jedes Contentmanagement System (CMS) wie WordPress oder Ähnliches nutzen, und auch von wem die Seite gehostet wird, ist nicht relevant.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr darüber erfahren oder den Service buchen möchten.
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