Wer das Thema Bußgelder nur so am Rande verfolgt, kann zu dem Schluss kommen, dass Bußgelder und insbesondere hohe Bußgelder in Deutschland nur bei schweren DSGVO-Verstößen und gegen Konzerne verhängt werden. Doch der Schein trügt. Das liegt zum einen daran, dass in der Regel in den Medien nur von sehr hohen Bußgeldern berichtet wird. Zum anderen trägt die Intransparenz der deutschen Datenschutzbehörden dazu bei, denn sie sind nicht verpflichtet, über jedes Bußgeld zu berichten. Es kommt daher nur selten zu Veröffentlichungen. Dieser Umstand sollte Sie aber nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn tatsächlich verhängen deutsche Datenschutzbehörden im EU-Vergleich sogar häufiger Bußgelder als viele andere Mitgliedsstaaten.
Die Höhe des Bußgeldes wird individuell festgelegt
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes. Die Landesdatenschutzbehörde prüft und bewertet den Einzelfall. Berücksichtigt wird dabei zum Beispiel auch die Frage, ob es sich um einen vorsätzlichen Verstoß oder Fahrlässigkeit handelte. Außerdem spielt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit eine Rolle. So kann sich eine umfassende Kooperation bußgeldmindernd auswirken wie im Fall der BREBAU im Jahr 2022, wohingegen eine mangelnde Zusammenarbeit auch eine gegenteilige Wirkung haben kann.
Im Höchstfall sind bei besonders schweren Verstößen Bußgelder in Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Welche Berechnungsgrundlage angewendet wird, ist abhängig davon, welches Bußgeld höher ausfällt. Aber auch bei weniger schweren Verstößen und kleineren Unternehmen können die Bußgelder extrem schmerzhaft sein – bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Sinn und Zweck von Bußgeldern
Bußgelder sollen im Bereich des Datenschutzes, ähnlich wie in anderen Bereichen auch die Einhaltung der Vorschriften unterstützen und eine abschreckende Wirkung haben. Sie müssen allerdings im Einzelfall wirksam und verhältnismäßig sein. Bußgelder werden entweder als Einzelmaßnahme oder in Verbindung mit weiteren Auflagen verhängt.
Aktuelle Beispiele
Die Verstöße, die mit Bußgeldern geahndet werden, können äußerst unterschiedlich sein. Hier finden Sie einen kurzen Überblick aktueller Entscheidungen, um ein Gefühl für die Vielfältigkeit zu bekommen. Dadurch wird deutlich, dass Unternehmen das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Gerne unterstützt Sie das Team von HUBIT Datenschutz, damit Sie sich keine Gedanken um drohende Bußgelder machen müssen. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Kennenlerntermin.
- 56.000 Euro Bußgeld wegen fehlender Folgenabschätzung für Verarbeitungstätigkeiten sowie unrechtmäßiger Datenverarbeitung (Griechenland).
- 5 Millionen Euro Bußgeld wegen rechtswidriger Verarbeitung von Ortungsdaten von 35 Tausend Fahrern (Italien).
- 12.000 Euro Bußgeld wegen Verwendung nicht notwendiger Cookies trotz Ablehnung durch Kunden (Spanien).
- 2.000 Euro Bußgeld wegen Videoüberwachung ohne Einwilligung (Spanien).
- 50.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Werbung (Spanien)
- 947.445 Euro Bußgeld wegen fehlender Information über Datenverlust (Polen).
- 3.261.204 Mio. Euro Bußgeld wegen unberechtigter Datenübermittlung an Meta (Schweden).
- 11.500 Euro wegen fehlender Löschung (Deutschland)
- 32.000 Euro Bußgeld wegen einer fehlerhaften Entsorgung von Dokumenten (Deutschland)
- 16.000 Euro Bußgeld wegen unrechtmäßiger Speicherung personenbezogener Daten (Deutschland).
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