Vor kurzem berichteten wir über eine Pressemitteilung des baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). In dem Artikel ging es darum, dass der LfDI im Jahr 2019 vermehrt auf überraschende Kontrollen bei Unternehmen und öffentlichen Institutionen setzen werde. Nunmehr erreicht uns die Nachricht, dass auch das Bundesland Thüringen auf diesen Geschmack gekommen ist. Nur, dass thüringens Landesdatenschutzbeauftragter, Lutz Hasse, weitaus strenger an die Sache rangehen möchte. Während es in Baden-Württemberg hieß, man möchte mit der Kontrollaktion eher helfen und beim Finden von Lücken beraten, liegt der Zweck der Kontrollen in Thüringen primär in der Aufdeckung und Sanktionierung. Im Tätigkeitsbericht seiner Behörde sprach Lutz Hasse sogar davon, sich gegebenenfalls der Polizei zu bedienen, falls es Probleme beim Zugang zu den Unternehmensräumen geben würde. Er machte dabei klar, dass dies auch schon mal vorkam. Im Blickfeld seien vor allem „leistungsfähige Unternehmen“, von denen viel im Bereich des Datenschutzes zu erwarten sei.
Es zeigt sich, dass Landesdatenschutzbehörden unterschiedlich agieren können. Die einzelnen Behörden sind darin frei, sich die Mittel und Zwecke für Datenschutzkontrollen auszusuchen. Generell betonte Lutz Hasse, dass es unabhängig von seiner Ankündigung für das Jahr 2019 in der Zukunft vermehrt um Kontrollen gehen werde. 66 Bußgeldbescheide aus dem Jahr 2018 sind schon in Vorbereitung. Sie bewegen sich zwischen 100 € und 5.000 €.