Seit der Veröffentlichung des Chatbots ChatGPT Ende 2022 ist das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und auch des Gesetzgebers gelangt. Es geht darum, eventuelle Chancen, die sich durch die Technologie bieten, zu nutzen und gleichzeitig Missbrauch und mögliche Nachteile zu verhindern. Dass das kein leichtes Unterfangen ist, brauchen wir nicht extra zu betonen. Dennoch ist es wichtig, sich dieser Herausforderung zu stellen, und genau das will die Bundesregierung nun tun – im Rahmen eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
Beschäftigtendatenschutz – ein lange vermisstes Gesetz soll nun entstehen
Wie wichtig der Beschäftigtendatenschutz ist, haben wir Ihnen bereits in unserer Blogreihe nähergebracht. Die bisherigen Regelungen basieren auf einzelnen Aspekten der DSGVO, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt es nicht, auch wenn es bereits von mehreren Stellen seit vielen Jahren gefordert wurde. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz, also einer Software, die in der Lage ist zu lernen und eigenständig Antworten zu entwickeln, gewinnt das Thema nun an Brisanz, denn KI hat das Potenzial, missbräuchlich eingesetzt zu werden und Mitarbeitende dauerhaft zu überwachen. Das ist ein Zustand, den es zu verhindern gilt.
Ein erster Gesetzentwurf soll bereits im Sommer 2023 vorgelegt werden
Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil wollen den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeiten. Wie das Gesetz konkret aussehen wird, können wir natürlich noch nicht vorhersagen. Gemäß aktueller Berichterstattung sollen unter anderem folgende Aspekte geregelt werden:
- Schutz von sensiblen Daten auch unter Einsatz von KI.
- Verhinderung von unberechtigter dauerhafter Ãœberwachung durch Arbeitgeber.
- Striktere Trennung von Dienstlichem und Privatem (Laptops, Handys etc.).
- KI-Tools zum Beispiel in Bewerbungsverfahren sollen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf informiert.
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