In diesem letzten Teil unserer Artikelserie zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Verstöße im Rahmen dieses Gesetzes gemeldet werden können. Dadurch wird deutlich, warum das interne Meldesystem tatsächlich für jedes Unternehmen relevant ist. Viele Menschen verbinden mit Whistleblowing nämlich eher Themen von großer Tragweite und denken an bekannte Namen wie Edward Snowden. Doch nur in den seltensten Fällen enthüllen Hinweisgeber solch brisante Informationen. Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst die Meldung kleiner, mittlerer und großer Verstöße gegen europäisches und nationales Recht in unterschiedlichen Bereichen.
Mögliche Verstöße gegen EU-Recht und gegen nationales Recht
Das Gesetz schützt alle hinweisgebenden Personen vor Nachteilen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße eines Unternehmens erlangt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende handelt. Verstöße in folgenden Bereichen fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese Aufzählung soll einen Überblick verschaffen und ein Gespür für die betriebliche Relevanz vermitteln. Sie erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein:
- Datenschutzverstöße
- Arbeitssicherheitsverstöße
- Umweltschutzverstöße
- Finanzielles Fehlverhalten wie Bestechung oder Steuerhinterziehung
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- Verstöße gegenüber Organen der Betriebsverfassung
Von den Hinweisen können übrigens Unternehmen auch profitieren. Denn solche Verstöße sind in der Regel nicht geplant oder im Sinne der Unternehmensleitung. Manchmal sind es auch Betriebsblindheit oder Unwissenheit, die zu Verstößen führen wie zum Beispiel in den Bereichen Arbeitsschutz oder Datenschutz. Erst wenn solche Fälle dem Unternehmen bekannt werden, kann die Aufklärungsarbeit beginnen.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wenn Sie mehr zum Hintergrund und Inhalt des Gesetzes sowie über das HUBIT Hinweisgebersystem erfahren möchten, finden Sie hier unsere Artikel dazu: „Hinweisgeberschutzgesetz – Informationen für Unternehmen“, „Hinweisgeberschutzgesetz – welche Meldekanäle gibt es?“ und „Das Hinweisgebersystem von HUBIT Datenschutz“.
Haben Sie bereits mit der Entwicklung Ihres internen Meldesystems begonnen? Falls Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an. Wir von HUBIT Datenschutz haben ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem entwickelt und können Ihnen einen Fall-Manager zur Verfügung stellen. Das bedeutet, wir bieten Ihnen genau die Leistungen, die Ihr Unternehmen braucht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.