Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell umsetzen
Das Hinweisschutzgesetz betrifft alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten. Es wurde am 16.12.2022 durch den Bundestag beschlossen und wird nach der Zustimmung des Bundesrates im Februar direkt in Kraft treten. Lediglich für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten wird es eine Übergangsfrist bis Ende Dezember geben. Die Zeit ist knap. Die Anforderungen enorm.
Ihr Nutzen
Wir zeigen, welche Anforderungen durch die Unternehmen konkret umgesetzt werden müssen.
Wir zeigen, wie Sie einfach die Anforderungen erfüllen können.
Zielgruppe
- Geschäftsführer:innen
- Prokuristinnen / Prokuristen
- Compliance Manager:innen
- Datenschutzbeauftragte
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Termin
25.01.2023 13:00-14:00 Uhr
Anmeldeschluss: 23.01.2023
Preise
€ 0 (zzgl. USt.)
€ 0 (zzgl. USt.) für Kunden
Veranstaltungsort
per Videokonferenz
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