Wer sein WLan anderen zur Verfügung stellt geht rechtliche Risiken ein. Dies betrifft zum Beispiel auch Gastwirte, Ladenbesitzer oder Campingplätze, die Ihren Kunden bzw. Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Im Rahmen der sogenannten Störerhaftung kann der der Anschlussinhaber – also der Betreiber des WLans – für Straftaten der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden oder zumindest in die Mithaftung genommen werden.
Stellt zum Beispiel ein Kunde Musikdateien zum Download bereit, während er das WLan einer Gaststätte nutzt, so kann der Gastwirt hierfür haftbar gemacht werden.
Aus Sicht des Datenschützers ergeben meist noch weitere Aspekte. In vielen Fällen wird das Firmennetzwerk nicht von dem Besuchernetzwerk getrennt. Somit besteht für den Besucher des WLan eventuell die Möglichkeit auf Firmendaten des WLan-Betreibers zuzugreifen. Datenschutzberater der Firma HUBIT beraten Sie gern zu Risiken und möglichen Absicherungsmaßnahmen für Ihr Firmen-WLan.