Der meistgenutzte Browser der Welt ist Google Chrome. Dieser soll nun bis zum Jahr 2023 die Drittanbieter-Cookies (Third Party Cookies) abschaffen. Allerdings ist es dann bereits zu spät.
Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) tritt am 01.12.2021 in Kraft. In diesem Gesetzt wird fortan der Umgang mit Cookies geregelt, welche nicht technisch notwendig für die Webseite sind. Im §25 TTDSG heißt es, dass unter anderem die Speicherung der Cookies beim Webseitenbesucher nur zulässig ist, sofern dieser zuvor eine Einwilligung erteilt hat. Hierbei werden die technisch notwendigen Cookies ausgeschlossen.
Quelle: www.dataguard.de