Googeln ja – aber bitte vorher informieren!

Finger tippen auf einer Laptoptastatur - Bewerber googeln

Das Internet vergisst nie! Und das ist nicht positiv gemeint, denn die vorhandenen und frei zugänglichen Informationen können negative Folgen haben. So wurde die Google-Suche eines potenziellen Arbeitgebers zum Verhängnis für einen Bewerber. Die Frage, ob Arbeitgeber eine Google-Suche durchführen dürfen, beschäftigte daher das LAG Düsseldorf. Die Antwort lautet wie so häufig: ja, aber.

Zum Sachverhalt:

Ein Arbeitgeber googelte einen Bewerber, da ihm der Name bekannt vorkam. Bei der Suche stellte er fest, dass der Kandidat bereits durch Betrugsversuche im Rahmen von Bewerbungsverfahren bekannt geworden war. Das hatte zur Folge, dass der Kandidat abgelehnt wurde. Der Kandidat forderte als Reaktion auf die Ablehnung Akteneinsicht und forderte Schadenersatz, da er die Google-Suche für unrechtmäßig hielt.

Entscheidung des Gerichts:

Das LAG widersprach dem Kläger im Punkt der Unrechtmäßigkeit. Es stellte klar, dass Arbeitgeber frei zugängliche Informationen aus dem Internet nutzen dürfen, um sich über die Eignung eines Kandidaten für eine bestimmte Position zu informieren.

ABER: Der Arbeitgeber hätte im Vorfeld darüber informieren müssen, dass gegebenenfalls eine Google-Suche durchgeführt wird. Da diese Information nicht erfolgte, wurde dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen.

Der Teufel steckt im Detail

Häufig sind es kleine Details, wie eine unvollständige Datenschutzinformation, die zu einem Bußgeld führen. Und auch wenn der Verdacht naheliegt, dass der Kläger es darauf anlegt, Schlupflöcher dieser Art zu finden, um sich einen Vorteil zu verschaffen, bekommt er im Zweifel Recht, da der Datenschutz ein wichtiges Gut ist. Wir raten Unternehmen daher dringend, ihren Informationspflichten sorgfältig und umfassend nachzukommen. Nur durch 100 Prozent korrekte Informationen und Prozesse werden solche Menschen, die die Rechtsprechung für sich ausnutzen wollen, gebremst.

Gerne prüfen wir Ihre Datenschutzinformationen sowie Ihre Prozesse im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sofern es Handlungsbedarf gibt, stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an!