Gleich zwei Bußgeldverfahren gegen Massaenger-Dienst Telegram

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger-Dienst Telegram eröffnet. Es habe zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den vereinigten Arabischen Emiraten gesandt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin.
Zum einen verstoße Telegram gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG). Dieses verlangt von sozialen Netzwerken, strafbare Inhalte zu löschen. Um überhaupt eine Strafbarkeit festzustellen, müssten diese von Nutzern als solche gemeldet werden, damit Telegram Dafür müsste es eine Funktion geben, die es Nutzern ermöglicht, Verstöße bei den Plattformen melden zu können.

Quellen:
www.heise.de
www.n-tv.de