Auf Druck der Datenschutzbehörden musste der Konzern Meta sein Geschäftsmodell ändern. Im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens wurde Meta – dem Betreiber von Facebook und Instagram – Ende Oktober untersagt, personalisierte Werbung ohne Einwilligung zu zeigen. Damit soll ein jahrelanger Streit um den Datenschutz nun zu Ende gehen. Dieser Beschluss, der eine sehr kurze Übergangsfrist vorsieht, stellte den Konzern vor eine Herausforderung, denn die Werbung und insbesondere die personalisierte Werbung finanziert die Dienste.
Ein Abo-Modell als Lösung
Um die Anforderungen der Aufsichtsbehörde in Irland – diese ist für Meta zuständig – zu erfüllen, hat Meta vor einigen Tagen ein Abo-Modell eingeführt. Solche Bezahlmodelle sind bereits gängige Praxis, zum Beispiel bei Onlinezeitungen oder anderen Plattformen, die ihren Nutzenden Inhalte zur Verfügung stellen. Facebook und Instagram wandeln sich also weg von einer scheinbar kostenfreien Plattform hin zu einem Bezahlmodell. Die Nutzer können ab sofort selbst entscheiden, wie sie für den Service zahlen möchten – mit einer monatlichen Gebühr (derzeit 12,99 Euro für Facebook und Instagram) oder weiterhin mit ihren Daten. Wer ein Abo abschließt, dem wird folglich keine Werbung mehr ausgespielt. Das könnte das Nutzererlebnis vollkommen verändern. Wichtig ist, dass diese Entscheidung jederzeit verändert werden kann.
Ist die Lösung datenschutzkonform?
Ob die Aufsichtsbehörde mit dem Abo-Modell die Auflagen als erfüllt ansieht, wird sich in naher Zukunft entscheiden. Zu prüfen ist, ob die Einwilligung korrekt und im Sinne der Nutzenden gestaltet ist. Damit ist unter anderem gemeint, ob sie ausreichend transparent ist und ob auf Beeinflussung verzichtet wurde.
Aus Sicht des Datenschutzes ist dies ein spannender Prozess. Sind die Menschen bereit, für die Nutzung der Plattformen zu bezahlen, um ihre Daten zu schützen? Wie entscheiden Sie sich? Und welche Auswirkung hat diese Veränderung auf die Strategie werbetreibender Unternehmen?