Die Eu-Kommission sieht nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes keinen Grund, die Datenflüsse in die USA zu stoppen. Die Kommission sehe sich durch das Urteil in ihrem Handeln bestätigte, so war auf heise.de zu lesen.
Aber was war geschehen? Worum geht es?
Wir haben in Europa ein sehr hohes Datenschutzniveau. In den meisten Ländern außerhalb der Eu ist Datenschutz kein Thema oder ist nicht so geschützt. Ein Transfer von Daten in diese Drittländer ist nur gestattet, wenn bestimmte rechtliche Anforderungen eingehalten werden. Die USA und Europa hatten hierzu das Abkommen Safe Habor (sicherer Hafen) geschlossen. Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, mussten einen dementsprechenden Vertrag schließen.
Der europäische Gerichtshof (EUGH) hat nun entschieden, dass Safe Habor nicht mehr safe ist. Das Gericht erachtet die Schutzrechte der Betroffenen als nicht ausreichend. Dies liegt zm Beispiel an dem Patriot-Act. Der erlaubt es amerikanischen Bundesbehörden, ohne richterlichen Beschluss Einsicht in die Daten von Unternehmen zu nehmen.
Ein solches Vorgehen ohne richterliche Entscheidung ist in unserem Rechtssystem undenkbar.
Die GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) geht in einer Stellungnahme davon aus, dass auch weiterhin Daten über den Atlantik in die USA übertragen werden könnten, wenn die Standardklauseln, Binding Corporate Rules oder die informierte Einwilligung des Betroffenen vorlägen. Dabei sollte in jedem Falle erwägt werden, ob zusätzlich Sicherheitstechniken, wie beispielsweise Verschlüsselung, zum Einsatz kommen müssten.
In jedem Falle sollte Sie einen Fachmann zu Rate ziehen. HUBIT Datenschutz berät Sie zu Safe Habor und Datenübermittlung in die USA und ins Ausland.