EU Datenschutz Grundverordnung – Teil 3: Informationspflichten

Die EU Datenschutz-Grundverordnung tritt am 24.05.2018 in Kraft. Es gibt eine Reihe von Modernisierungsaspekten. Es gibt eine Vielzahl von Änderungen, die im Unternehmen berücksichtigt werden müssen. In der Vortragsserie stellt der zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Inhaber der Firma HUBIT Datenschutz, Haye Hösel, die Änderungen vor. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie wissen, was auf Sie und Ihr Unternehmen zukommt.

3. Teil

Mit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung werden eine Reihe neuer Informationspflichten von den Unternehmen, Vereinen und Organisationen gefordert. Es gibt hier einige Fallstricke, die Sie kennen sollten.

Dies ist der dritte Teil der Seminarserie. Es ist nicht erforderlich aber empfehlenswert, dass Sie an den vorangegangenen Teilen teilgenommen haben.


Termin
16.10.2017 18:00-20:00 Uhr
Anmeldeschluss: 25.09.2017

Preise
€ 49 (zzgl. USt.)
€ 29 (zzgl. USt.) für Datenschutz-Kunden und BVMW-Mitglieder

Veranstaltungsort
HUBIT Datenschutz
Bergiusstr. 4
28816 Stuhr
(nahe IKEA Stuhr / Ochtum Park) Parkmöglichkeiten: auf dem Firmengelände und in den umliegenden Straßen

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