Am 5. Mai hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Einwilligung für die Nutzung von Internetseiten aktualisiert. Klargestellt wurde, dass der Zugang zu einem Web-Service nicht abhängig von der Erlaubnis in das Setzen von Cookies sein darf. Unter einer weiteren nicht wirksamen Einwilligung fällt die bloße Weiternutzung einer Seite, da hier die nach gemäß den Leitlinien des EDSA an einer eindeutig bestätigenden Handlung fehlt.
Mitglied des EDSA, Professor Ulrich Kelber macht deutlich: “Es gibt immer noch Internetseiten, die durch Ihren Aufbau den Nutzenden Tracking aufdrängen. Die aktualisierten Leitlinien machen erneut deutlich, dass Einwilligungen nicht erzwungen werden können. Die meisten Cookie-Walls und die Annahme, dass das Weitersurfen eine Einwilligung bedeutet, widersprechen dem Aspekt der Freiwilligkeit und verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Ich wünsche mir, dass Verantwortliche daraus die richtigen Schlüsse ziehen und endlich datenschutzfreundliche Alternativen anbieten.“
Unter Cookie-Walls fallen Online-Angebote, die das Akzeptieren der Cookies voraussetzt, um das Angebot nutzen zu können. Dies ist nur dann zulässig, wenn ein vergleichbarer Dienst auch ohne Tracking angeboten wird. Ein Beispiel wären bezahlte Dienste.