Dritte sind sämtliche Personen oder Organisationen, die nicht an einer Datenverarbeitung beteiligt sind. Sie sind weder für die Datenverarbeitung verantwortlich, noch führen sie einen Auftrag aus, für den es notwendig wäre, die Daten zu kennen.
Hinweis: In Deutschland dürfen Daten nur an Dritte weitergegeben werden, wenn von Gesetzes wegen ein Erlaubnistatbestand vorliegt. Dazu gehören die Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrages, rechtliche Verpflichtungen sowie lebenswichtige, öffentliche oder berechtigte Interessen.