Wer eine Videoüberwachung datenschutzkonform durchführen möchte, braucht dafür eine wirksame Rechtsgrundlage und muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist die Videoüberwachung ein Instrument, das erst eingesetzt werden darf, wenn keine anderen, weniger invasiven Maßnahmen möglich sind. Zudem sind Tonaufnahmen in den meisten Fällen verboten. Lesen Sie hierzu auch gerne unsere Artikel:
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Videoüberwachung und DSGVO – aufgepasst!
Dennoch ist die Videoüberwachung bei Unternehmen sehr beliebt – es scheint so einfach, das Unternehmen zu schützen. Wie die aktuell veröffentlichten Bußgelder gegen Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Videoüberwachung zeigen, geschieht dies allerdings zu leichtfertig. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich am besten vor der Installation einer Videoüberwachung von Ihrem Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen. Wir klären mit unseren Mandaten stets die Rahmenbedingungen, achten auf eine korrekte Positionierung der Kameras, weisen auf eine korrekte Beschilderung hin und kümmern uns um die Dokumentation. Und ganz wichtig: Wir weisen auch auf Verstöße hin, wenn wir welche feststellen, um unsere Mandanten vor Bußgeldern zu schützen. Wenn Sie jetzt gerade Zweifel an der Umsetzung Ihrer Videoüberwachung bekommen, sprechen Sie uns gerne an.
Aktuelle Bußgelder im Zusammenhang mit Videoüberwachung
Allein im März 2025 wurden vier Bußgelder für Verstöße im Bereich Videoüberwachung bekannt gegeben. Die höchsten Bußgelder wurden in Deutschland fällig.
- Die spanische Datenschutzbehörde verhängte 5.000 Euro Bußgeld gegen ein Unternehmen, das das Betriebsgelände ohne angemessene Beschilderung und ohne Information der Angestellten per Video überwachte. Da das Unternehmen kooperierte, wurde dies auf 3.000 Euro reduziert.
- Ebenfalls in Spanien musste ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 4.000 Euro zahlen, da die Videoüberwachung eines Unternehmens den öffentlichen Raum erfasste.
- Die sächsische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen ein Unternehmen aus der Hotelgastronomie, das den öffentlichen Verkehrsraum, eine eigene Baustelle, einen Gästeparkplatz und ein Nachbargrundstück per Kamera überwache, die ebenfalls Tonaufnahmen machte.
- Ein weiteres Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängte die sächsische Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen, das seine Baustelle per Video überwachte. Als Zweck wurde Diebstahlschutz angegeben, die Überwachung erfolgte aber auch tagsüber.
Der Teufel steckt im Detail
Sie sehen, die Gründe für die Bußgelder sind sehr unterschiedlich. Videoüberwachung ist ein komplexes Thema, das fachkundige Begleitung erfordert. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.