Die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten, egal ob intern oder extern beauftragt, besteht allgemein gesagt darin, das Unternehmen im Bereich Datenschutz zu beraten, Maßnahmen zu entwickeln und die Prozesse zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu überwachen. Doch welche Pflichten sind mit dieser Tätigkeit verbunden? Darüber herrscht in der Öffentlichkeit große Unsicherheit. Deshalb möchten wir Sie in diesem Artikel über die Pflichten eines Datenschutzbeauftragten aufklären.
Verschwiegenheitspflicht
Datenschutzbeauftragte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sowohl gegenüber der Geschäftsleitung als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde. Meldet also ein Mitarbeiter einen Datenschutzverstoß beim Datenschutzbeauftragten, wird er sich dem Problem diskret annehmen und dabei die Identität des Whistleblowers schützen. Die Verschwiegenheitspflicht wird äußerst ernst genommen, denn nur so werden Mitarbeiter ermutigt, Defizite im Datenschutz zu melden.
Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Ein Datenschutzbeauftragter sitzt bildlich gesprochen immer zwischen den Stühlen. Er wird vom Unternehmen bezahlt, doch er ist gegenüber der Aufsichtsbehörde zur Zusammenarbeit verpflichtet, um Datenpannen aufzuklären und weitere Maßnahmen zu besprechen. Doch das bedeutet nicht, dass er im Interesse der einen oder anderen Partei handelt, denn ein Datenschutzbeauftragter handelt stets im Interesse der Betroffenen. Es geht um den Schutz ihrer Daten.
Die Meldepflicht liegt bei den Verantwortlichen des Unternehmens
Wird eine Datenpanne bekannt, ist es Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, die Geschäftsführung über ihre Meldepflicht zu informieren und mögliche Gegenmaßnahmen zu besprechen. Das Zeitfenster für die Meldung einer Datenpanne beträgt 72 Stunden. Entscheidet sich die Geschäftsführung allerdings aus irgendeinem Grund dagegen, die Datenpanne zu melden, muss der Datenschutzbeauftragte das akzeptieren, denn er unterliegt nicht der Meldepflicht. Eine Ausnahme besteht lediglich in Extremfällen, wenn zum Beispiel Leib und Leben von Betroffenen in Gefahr sind.
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