Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz zieht Bilanz zur seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In seiner Stellungnahme äußerte er seine Zufriedenheit darüber, dass Datenschutzverstöße seit der DSGVO „keine Kavaliersdelikte“ mehr seien und es nun handfeste Möglichkeiten gäbe, solche Verstöße zu melden und zu ahnden. So können Bürger etwa große Internetkonzerne wie Google belangen, indem sie die für Google in Europa zuständige irländische Datenschutzbehörde online aufsuchen. Nach Maßgabe der DSGVO können europäische Bürger nämlich sämtliche Datenschutzbehörden in Europa anrufen.
Generell sind seit Jahresbeginn 531 Beschwerden wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Landesdatenschutzbehörde Rheinland-Pfalz eingegangen.
Ein anderer Erfolg der DSGVO, den der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte zumindest für sein Land verzeichnete, ist der Bewusstseinsanstieg der Rheinland-Pfälzer für den Schutz ihrer persönlichen Daten. Dies sieht man daran, dass die Zahl der Beratungen, die die Bürger beanspruchen, sich bei der Landesdatenschutzbehörde seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 verdoppelt hat.
Eine auffallend hohe Relevanz bei den Beschwerden von Bürgern hat die Thematik von Videoaufzeichnungen in öffentlichen und privaten Räumen. Zum Beispiel ist eine private Person, die ihr Eigentum überwachen möchte, vom Datenschutzbeauftragen angewiesen worden, ihre Kameras nicht auch auf den etwaigen öffentlich zugänglichen Bereich auszurichten. In einem anderen Fall verhängte die Behörde Verwarnungen und Geldbußen an Geschäfte in einem Shopping-Center, die in ihren Ladenflächen Kameras installiert hatten und gleichzeitig kein ordnungsgemäßer Hinweis auf die Videoüberwachung zu finden war.