Datenschutz im Handwerk
Kundendatenschutz
Handwerker haben viele Privatkunden und somit auch viele personenbezogene Daten, die geschützt werden müssen. Es sollte im Eigenintersse eines Handwerksbetriebes liegen diese Daten zu schützen – von der gesetzlichen Pflicht abgesehen. Bereits ab 10 Mitarbeitern muss ein Datenschutzbeauftragter – auch im Handwerk – bestelt werden. Hat der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter, müssen dennoch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Leider wissen nur die wenigsten, was alles getan werden muss. Wir beraten und unterstützen Sie, damit Sie und Ihr UNternehmen sicher sind. Mit gezielten Schulungen sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter. Denn nur, wenn Ihre Mitarbeiter die Gefahren kennen, können sie sie vermeiden.
Webseite
An die Internetseite eines Unternehmens werden diverse (sich ständig ändernde) rechtliche Anforderungen gestellt. Welche Anforderungen der Datenschutz zusätzlich an die Technik stellt, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch. Wir prüfen Ihre Webseite und erstellen Ihnen eine passgenaue Datenschutzerklärung für Ihre Handwerker-Webseite.
Arbeitnehmerdatenschutz
Von dem Arbeitnehmer speichern Sie Name, Anschrift, plus besondere personenbezogene Daten, wie z.B. Behinderung, Religion oder Nationalität. Die werden für Lohnabrechnungen und Meldungen an andere Behörden benötigt. Die Verarbeitung dieser Daten muss durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kommt in vielen Handwerksbetrieben zum Einsatz. Mit der Videoüberwachung sollen das Unternehmen, der Fuhrpark und Material gegen Straftaten beschützt werden. Eine Videoüberwachung muss durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft werden, weil sie die Freiheit eines Menschen in besonderem Maße einschränken kann.
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