Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hat bereits im Juni mit der Prüfungen von Unternehmen begonnen. Die niedersächsischen Unternehmen haben einen Fragenkatalog zugeschickt bekommen. Der Fragenkatalog umfasst 16 Fragen. Die Fragen sind sehr allgemein gehalten und befassen sich mit den Grundsätzen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO). Unter anderem wird die Übersicht der dokumentierten Verfahren zur Einsicht angefordert. Es wird nach den Rechtsgrundlagen gefragt, auf derer die Datenverarbeitung erfolgt. Auch eine Prozessbeschreibung für die Einhaltung der Betroffenenrechte und die meldepflichtigen Datenvorfällen wird angefordert. Fehlen dürfen natürlich auch nicht die Fragen nach den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zum Schutze der personenbezogenen Daten ergriffen wurden.
Weitere Themen sind Datenschutz Folgenabschätzung und Auftragsverarbeitung. Es werden zudem Fragen bezüglich der Einbindung und Fachkunde des Datenschutzbeauftragten gestellt.
Ein Abschlussbericht wird für Mai 2019 erwartet.