Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind mittlerweile mehr als fünf Jahre vergangen. Eigentlich genug Zeit, um sich mit den Vorschriften auseinanderzusetzen und die Prozesse in den Arbeitsalltag zu integrieren, zumal Deutschland ja auch vorher bereits ein Datenschutzgesetz hatte. Die Zahlen aus dem Jahr 2023 legen allerdings den Verdacht nahe, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa und speziell in Deutschland nicht immer die höchste Priorität genießt.
Zahlen, Daten und Fakten rund um den Datenschutz
Der Gesamtbetrag der Bußgelder, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO verhängt wurde, betrug 2023 europaweit 2,05 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um 44 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Rekordstrafe gegen den Facebook Mutterkonzern Meta in Höhe von 1,2 Milliarden Euro trägt zwar einen wesentlichen Anteil dazu bei, aber auch die Zahl der bekanntgewordenen Verstöße ist gestiegen.
Deutschland gehört in dieser Statistik zu den Spitzenreitern, denn es hat 2023 die meisten Datenverletzungen in Europa gemeldet – insgesamt 32.030 Fälle. Damit liegt die Bundesrepublik weit vor den Niederlanden mit 20.235 Fällen und Polen mit 14.167 Fällen. Der Form halber sollte allerdings erwähnt werden, dass beide Länder im Vergleich zu Deutschland weniger Einwohner haben.
Warum steigt die Anzahl der Datenverletzungen?
Wie Sie gesehen haben, wurden in Deutschland allein im Jahr 2023 etwas über 32.000 Fälle gemeldet. Im Vergleich: In der Zeit von Mai 2018 bis Januar 2021 – also innerhalb von knapp 3 Jahren – wurden in Deutschland 77.800 Fälle gemeldet (Quelle Statista).
Dieser Anstieg bedeutet unserer Meinung nach nicht, dass im Jahr 2023 mehr Verstöße begangen wurden als in den Jahren zuvor. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass Unternehmen mittlerweile ihrer Meldepflicht zuverlässiger nachkommen und dass betroffene Personen genauer hinsehen, wenn es um den Schutz ihrer personenbezogenen Daten geht.
Für 2024 gilt: Es ist für Unternehmen wichtiger denn je, personenbezogene Daten zu schützen und die DSGVO einzuhalten. Mittlerweile beschäftigen sich nicht mehr nur Datenschutzbehörden mit Verstößen gegen die DSGVO, sondern auch viele Arbeitsgerichte. Neben Bußgeldern können auch Schadensersatzansprüche auf Unternehmen zukommen, wenn sie gegen die DSGVO verstoßen. Wir von HUBIT Datenschutz beraten Sie umfassend und unterstützen Sie als externe Datenschutzbeauftragte in allen Fragen des Datenschutzes. Sprechen Sie uns an!