Tools von Drittanbietern sind, wie der Name es verrät, Softwarelösungen oder Applikationen von externen Unternehmen, die Sie in Ihre Webseite einbinden können. Dazu gehören zum Beispiel Karten wie Google Maps, Analysetools wie Google Analytics oder Matomo, Onlineshop-Systeme, YouTube oder E-Mail-Marketing-Tools. Wenn Sie solche Tools verwenden, müssen Sie zum einen durch einen Consent-Manager um Einwilligung bitten und zum anderen in Ihrer Datenschutzerklärung darüber informieren. Doch warum ist das so?
Es besteht ein erhöhtes Risiko
Die Datenschutzerklärung einer Webseite soll dazu dienen, die Nutzenden über die Datenerhebung und Datenverarbeitung zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Seite erfolgt. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Anwendungen von Drittanbietern zu legen, denn durch diese werden die personenbezogenen Daten einem größeren Personenkreis zugänglich und sie werden auf anderen Servern verarbeitet – das Risiko einer Datenpanne steigt.
Wichtig ist, dass Sie alle Drittanbieter-Tools nennen und auch nur die, die Sie wirklich verwenden! Ansonsten gehen Sie das Risiko einer Abmahnung ein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer korrekten Datenschutzerklärung.
Alternativen finden
Viele Menschen sind mittlerweile aufgrund steigender Cyberkriminalität und der Möglichkeit des Identitätsdiebstahls dafür sensibilisiert, sorgsam mit der Verbreitung ihrer personenbezogenen Daten umzugehen. Deshalb nutzen Sie Webseiten, die Drittanbieter-Tools verwenden, bewusst nicht. Wir raten Unternehmen daher, über datenschutzkonforme Alternativen nachzudenken, die einen ähnlichen Nutzen bieten und die Datenverarbeitung reduzieren. Alternativen für die Einbindung von Google Maps oder OpenStreetMap sind zum Beispiel:
- Eine grafische Karte als Bild einfügen, die Ihren Standort und die umliegenden Straßen anzeigt.
- Einen Link zu Google Maps bzw. OpenStreetMap einfügen. Dann verlässt der Nutzende Ihre Webseite und Sie haben keine Verantwortung mehr für die Datenverarbeitung.
Sie sehen, es gibt praktikable Lösungen. Gerne berät das Team von HUBIT Datenschutz Sie dazu. Vereinbaren Sie einen Termin.
Weitere Beiträge zum Thema Datenschutzerklärung finden Sie hier: Nutzen Sie die Chance – Webseitencheck, Warum Datenschutzerklärung nicht gleich Datenschutzerklärung ist, So stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung stets aktuell ist