Der Bund und die Länder haben neue Lockerungen für den Einzelhandel und andere Branchen beschlossen.
Bislang gab es für den Einzelnhandel Click & Collect. Hier konnten Waren im Internet bestellt werden. Der Warenkorb wurde im Geschäft gepackt und konnte durch den Kunden am Geschäft abgeholt werden.
Neu ist nun Date & Collect. Hier können Kunden mit dem Einzelhändler einen Termin vereinbaren und dürfen das Ladenlokal betreten. Der Besuch muss dokumentiert werden, damit gegebenenfalls eine Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt werden. Für die Dokumentation ist eine Datenerhebung und Verarbeitung erforderlich. Aus Datenschutzrechtlicher Sicht sind hierbei verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Diese Datenverarbeitung muss im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Die Besucher müssen über die Datenverarbeitung mit einer Datenschutz-Information informiert und die Daten müssen datenschutzkonformen erhoben werden. Diese Anforderungen gelten auch, wenn die Datenerhebung in Papierform erfolgt!
Wir haben bereits seit dem ersten Lockdown das Corona-Datenschutz-Paket, mit dem Sie all diese Anforderungen erfüllen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ach ja: Sofern eine Software zum Einsatz kommt, kann auch ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Diesen sollten Sie durch uns prüfen lassen.
Bitte beachten Sie zu diesem Beitrag auch immer die aktuelle Corona Verordnung, die in Ihrem Bundesland gültig ist.