In unserem Artikel „Betreiben Sie Ihre Webseite datenschutzkonform?“, haben wir dafür sensibilisiert, dass es wichtige datenschutzrelevante Aspekte gibt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Webseite berücksichtigt werden müssen. In diesem Artikel gehen wir nun konkret auf das Thema Cookies ein. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die von einer besuchten Webseite im Browser des Besuchenden gespeichert werden – zu unterschiedlichen Zwecken. Es gibt nämlich sowohl technisch notwendige Cookies als auch solche, die nicht notwendig sind. Sie ahnen wahrscheinlich schon, für welche Art Cookies man eine Einwilligung braucht, oder?
Technisch erforderliche Cookies
Fangen wir mit den unproblematischen Cookies an – die technisch erforderlichen. Sie sorgen dafür, dass eine Webseite funktioniert, und erleichtern dem Besuchenden die Nutzung der Seite. Zu den technisch notwendigen Cookies gehören Cookies, die:
- Log-in-Daten und die Sprachauswahl speichern.
- den Warenkorb bis zum Ende des Bestellvorgangs speichern.
- den Widerruf von Cookie-Einwilligungen ermöglichen.
Hinweis: Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung des Nutzenden gesetzt werden.
Technisch nicht notwendige Cookies
Technisch nicht notwendige Cookies sind nicht zwingend für die Funktion der Webseite erforderlich, sie werden vielfach für das Tracking und die Analyse des Nutzerverhaltens im Internet verwendet. Zu den technisch nicht notwendigen Cookies zählen:
- Tracking-Cookies, die geräteübergreifend Informationen über den Nutzenden sammeln.
- Targeting-Cookies, die dafür sorgen, dass wir personalisierte Werbung angezeigt bekommen.
- Analyse-Cookies, die das Surfverhalten analysieren.
- Social-Media-Cookies, die eine Webseite mit Social Media Plattformen verknüpfen.
Aus der Aufzählung wird deutlich, dass bei den technisch nicht erforderlichen Cookies das Interesse von Unternehmen im Vordergrund steht. Die erhobenen Daten werden für das Marketing verwendet. Das bedeutet, diese Cookies setzen eine Einwilligung voraus – über ein sogenanntes Cookie-Banner (Consent-Manager). Gibt der Nutzende seine Einwilligung nicht, dürfen die Cookies gemäß DSGVO auch nicht gesetzt werden. Ein Zuwiderhandeln kann erhebliche Bußgelder zur Folge haben.
Welche Cookies setzt Ihre Webseite?
Häufig stellen wir fest, dass Unternehmen in ihre Webseite Analysetools einbinden – einfach, weil es möglich ist. Faktisch nutzen sie die Ergebnisse aber gar nicht, was bedeutet, dass sie ein unnötiges Risiko eingehen. Wir empfehlen Ihnen also einerseits, zu überprüfen, ob wirklich alle von Ihrer Webseite gesetzten Cookies benötigt werden und überflüssige ggf. zu entfernen. Andererseits sollten Sie sicherstellen, dass Sie für alle technisch nicht erforderlichen Cookies eine DSGVO-konforme Einwilligung einholen. Gerne unterstützt Sie das Team von HUBIT Datenschutz und HUBIT Internet dabei. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Lesen Sie auch: Das Cookie-Banner (Consent-Manager) muss korrekt sein