Der Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecommunication SE wurde vom Landgericht Bonn herabgesetzt.
Aber zunächst zum Hintergrund.
Ein Kunden von 1&1 hatte Anzeige wegen Nachstellung (Stalking) gestellt. Zuvor trennten sich der Kunde und seine Lebensgefährtin. Diese hatte sich bei 1&1 seine neue Rufnummer erschlichen und ihm fortan telefonisch nachgestellt (belästigt).
Die Frau gelangte an die Informationen in dem Sie in einem Callcenter von 1&1 anrief und sich als Ehefrau ausgab. Zur Authentifizierung bzw. Legitimierung musste Sie lediglich den Namen und das Geburtsdatum nennen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) untersuchte den Fall. Und verhängte gegen den Telekommunikationsanbieter ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro. Der BfDI führte zur Begründung aus, dass die bloße Abfrage von Name und Geburtsdatum zur telefonisch Authentifizierung nicht ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten würde.
Durch den Einspruch gegen das Bußgeld beschäftigte sich die . Kammer des Landgerichts Bonn mit dem Verfahren. Das Landgericht urteilte, dass ein Datenschutzverstoß vorliege, weil die Kunden und ihre Daten nicht ausreichend geschützt worden wären. Jedoch hätten besonders sensible Daten wie beispielsweise Einzelverbindungsnachweis, Kontoverbindungen auf diesem Wege nicht abgefragt werden können.
Das Landgericht Bonn setzt das Bußgeld auf 900.000 Euro herab.