Die Sozialen Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen – und selbst die Bundesregierung – betreiben eine Facebook-Seite. Zumindest bisher. Denn wenn es nach der Meinung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) geht, wird sich das demnächst ändern. Er hat am 22. Februar 2023 einen Bescheid erlassen, nachdem der Betrieb der Seite der Bundesregierung innerhalb von vier Wochen einzustellen ist. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundespresseamt, das die Facebook-Seite der Bundesregierung betreut.
Zum Hintergrund
Der BfDI ist der Ansicht, dass ein rechtskonformer Betrieb der Facebook-Fanpage gemäß DSGVO nicht möglich ist. Gemäß Artikel 26 DSGVO besteht nämlich eine sogenannte gemeinsame Verantwortlichkeit hinsichtlich der Datenerhebung und Nutzung. In diesem konkreten Fall bedeutet das, dass das Bundespresseamt und Meta Platforms Ireland Limited gemeinsam verantwortlich sind. Da es allerdings keinen entsprechenden Vertrag zwischen den Parteien gibt, der eine Einflussnahme des Bundespresseamtes ermöglicht, kann dieses – genau wie jeder andere Facebook-Nutzer – weder Einfluss nehmen noch weiß es im Detail, was Facebook mit den erhobenen Daten macht. Die Nutzung ist somit nicht DSGVO-konform, so die Schlussfolgerung.
Die Bundesregierung kann gegen den Bescheid Klage einreichen
Möchte die Bundesregierung Facebook weiterhin als Plattform nutzen, um Informationen zu verbreiten und mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten, bleibt ihr nur, Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid des BfDI einzureichen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Experten schätzen die Wahrscheinlichkeit einer Klage hoch ein.
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