Betroffenenrechte

Die Betroffenenrechte gehören zur informationellen Selbstbestimmung und sind ein Kernelement der DSGVO, denn sie stellen sicher, dass eine betroffene Person Einfluss auf Art, Umfang und Dauer der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten hat. Diese Rechte können jederzeit gegenüber einem Unternehmen, einer Behörde oder Organisation geltend gemacht werden, die Daten erhoben oder verarbeitet hat. Zu den Betroffenenrechten zählen das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf der Einwilligung und das Beschwerderecht.