Betroffenenrecht EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

English Version »»

 

 

 

Allgemeine Informationen zu Betroffenenrechten (EU Datenschutz Grundverordnung)

 

 

 

Betroffene Person

Die „Betroffene Person“ (auch „Betroffener“ genannt), ist die Person deren personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Im Folgenden ist die „Betroffene Person“ auch als „Webseitenbesucher“ oder „User“ benannt.

 

 

 

Allgemeine Informationen zu Datenschutz (Betroffenenrechte)

Jeder Betroffene kann seine gegenüber dem Verantwortlichen seine Rechte (Betroffenenrechte) geltend machen. Dies kann als Email, per Post oder ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Auch telefonische Anfragen sind möglich. Jedoch werden telefonische Anfragen nur angenommen und nicht am Telefon beantwortet.
Der Verantwortliche wählt das Medium (Post, Email, sonstige Medien) aus und schickt dem Betroffenen über dieses Medium die Antwort auf seine Anfrage. Die Antworten auf Anfragen zu den Betroffenenrechten erfolgt kostenlos. Bei übermäßiger Ausübung (z.B. starke Häufung) der Betroffenenrechte eine Gebühr erhoben werden. Die Antwort erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden (z.B. hohe Anzahl von Anfragen oder hohe Komplexität der Anfrage). Die Fristverlängerung ist zu begründen.
Im Folgenden sind die Betroffenenrechte aufgeführt. Der Übersicht halber haben wir die Betroffenenrechte stichpunktartig notiert. Hinter jeder Aufzählung finden Sie einen Link zu ausführlichen Erklärungen.

Der Betroffene muss sich gegenüber dem Verantwortlichen Authentifizieren, damit sichergestellt ist, dass er zur Ausübung der Betroffenenrechte legitimiert ist.

 

 

 

Auskunftsrecht – Artikel 15 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffene (betroffene Person) hat das Recht von dem Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob die Daten des Betroffenen durch den Verantwortlichen verarbeitet werden.
Werden Daten des Betroffenen durch den Verantwortlichen verarbeitet, hat der Betroffene ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und die folgenden Informationen:

  • Zweck der Datenverarbeitung
  • Kategorien personenbezogener Daten, der verarbeitet werden
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern; insbesondere Empfänger in Drittländern
  • Dauer der Speicherung oder Kriterien, nach denen die Daten gelöscht werden
  • Information über die Betroffenenrechte (Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht)
  • Information über das Beschwerderecht
  • Information über die Datenherkunft, sofern die Daten nicht bei dem Betroffenen erhoben wurden
  • Informationen zu automatisierten Entscheidungsfindungen bzw. Profiling – sofern diese Anwendung finden

Das Auskunftsrecht darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

 

 

 

Recht auf Berichtigung – Artikel 16 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffene hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung seiner unrichtigen personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen zu verlangen. Ähnliches gilt für unvollständige Daten.

Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).

 

 

 

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) – Artikel 17 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffen kann von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern

  • die Daten für den Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr erforderlich sind
  • der Betroffene seine Einwilligung widerruft und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt
  • der Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor
  • die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden
  • eine Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
  • die personenbezogenen Daten in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben wurden.

Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).

 

 

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Artikel 18 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffene hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von dem Verantwortlichen zu verlangen. Die ist beispielsweise möglich wenn:

  • die Daten durch den Verantwortlichen gelöscht würden, aber der Betroffene diese für die Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen benötigt
  • der Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, aber noch nicht feststeht, ob die berechtigte Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen des Betroffenen überwiegen

Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).

 

 

 

Recht auf Datenübertragbarkeit – Artikel 20 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffen hat das Recht, die personenbezogenen Daten, die er dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturiertem, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) oder auf einem Vertrag beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. b).

 

 

 

Widerruf der Einwilligung – Artikel 7 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffene hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (bis zum Widerruf) nicht berührt.

 

 

 

Widerspruchsrecht – Artikel 21 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)

Der Betroffen hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die den Interessen, Rechten und Freiheiten des Betroffenen überwiegen.

 

 

 

Beschwerderecht – Artikel 77 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)

Gemäß dem Artikel 77 EU DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Sie können sich ebenfalls bei dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschweren oder eine Anfrage zur Datenverarbeitung an ihn richten. Eine solche Anfrage bzw. Beschwerde ist in der Regel schnell und unbürokratisch bearbeitet.

Neben verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde. Der Betroffen kann sich an die Aufsichtsbehörde seines Bundeslandes oder an die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Firmensitz hat, wenden.
Die Aufsichtsbehörde ist in Deutschland meist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: