Betreiben Sie Ihre Webseite datenschutzkonform?

HUBIT Datenschutz

Die Webseite ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Sie ist jederzeit von jedem Ort aus erreichbar – der zuverlässigste Mitarbeitende, wie viele Unternehmen zu sagen pflegen. Sie informiert über Produkte und Dienstleistungen, stellt das Team vor und bietet vielleicht sogar durch einen eingebundenen Onlineshop die Möglichkeit, Produkte zu bestellen. Des Weiteren gibt es in der Regel ein Kontaktformular und sofern ein Newsletter vorhanden ist, kann sich der Besucher oder die Besucherin auf der Internetseite in den Verteiler eintragen. Um all dies auch rechtlich abzusichern, sind sowohl ein Impressum als auch eine Datenschutzerklärung eingebunden. Eine perfekte und kostengünstige Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen und Bestandskunden zu binden. Das klingt doch wunderbar einfach, oder?

Sie ahnen schon, dass es so einfach natürlich nicht ist, zumindest wenn die Seite DSGVO-konform sein soll. Und das sollte sie sein, wenn Sie Abmahnungen und Bußgeldzahlungen verhindern möchten.

Bereiche der Webseite, die datenschutzrechtlich relevant sind

Je umfangreicher eine Internetseite ist und je mehr Interaktionsmöglichkeiten sie bietet, desto genauer muss überprüft werden, ob alle Aspekte datenschutzkonform eingebunden sind. Zu den offensichtlichen Bereichen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten zählen:

  • das Kontaktformular
  • eine Google-Maps-Einbindung
  • reCHAPTCHA Tools
  • Newsletter-Anmeldungen

Im Hintergrund, also nicht offensichtlich für den User, gibt es unter anderem:

  • eingebundene Formulare von anderen Webseiten wie von einem Bewerbungsportal
  • Anzeigen zum Beispiel von Immobilienportalen
  • Analysetools und gesetzte Cookies

Wichtig ist zu bedenken: Nur weil es bestimmte technische Möglichkeiten wie zum Beispiel das Besuchertracking gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese datenschutzkonform genutzt werden können. Für das Marketing eines Unternehmens kann es zwar durchaus reizvoll sein, so viel wie möglich über das Nutzerverhalten der Webseitenbesucher zu erfahren, aber das ist nicht der Aspekt, der im Vordergrund steht. Es geht um die Interessen der betroffenen Personen.

Die Datenschutzerklärung

Das Ziel der DSGVO ist also, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich gesammelt werden (Grundsatz der Datenminimierung). Außerdem ist die betroffene Person im Sinne der Transparenz darüber zu informieren, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck. Deshalb braucht jede Internetseite eine Datenschutzerklärung, die offenbart, welche Daten automatisch erhoben werden, wie sie erhoben werden und wofür sie genutzt werden. Als weiterer Punkt muss auch genannt werden, wie lange die Daten verarbeitet werden bzw. nach welchen Kriterien sie wieder gelöscht werden. Ein wichtiger Aspekt, der häufig vernachlässigt wird, ist, dass die Datenschutzerklärung korrekt sein muss. Nutzt ein Unternehmen zum Beispiel ein Tool, das Datenschutzerklärungen automatisch generiert, muss es aufpassen, dass alle Angaben korrekt sind. Solche Tools können grundsätzlich sehr gut sein, doch ohne das notwendige Fachwissen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Ergebnis fehlerhaft ist.

Lassen Sie Ihre Webseite und Ihre Datenschutzerklärung überprüfen

Sie sehen, das Thema Webseite und Datenschutz ist sehr komplex und für den Laien häufig nicht völlig durchschaubar. Es genügt leider nicht, dass eine Seite gut aussieht und schnell lädt – zumindest nicht aus Perspektive des Datenschutzes. Da ein Verstoß gegen die DSGVO ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt – es gibt viele Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, Verstöße zu finden und diese abzumahnen – sollten Sie Ihre Internetseite und Ihre Datenschutzerklärung von HUBIT Datenschutz überprüfen lassen. Wir finden die Stolpersteine und bieten Ihnen datenschutzkonforme Alternativen. Sprechen Sie uns an!

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