Es ist bereits ein lange andauerndes Verfahren. Am 15.06.2021 entschied der EuGH über eine Datenschutzbeschwerde der belgische Datenschutz-Aufsichtsbehörde gegen Facebook.
Facebook hatte sich hiergegen gewährt. Nach der Auffassung von Facebook, wäre die belgische Behörde nicht zuständig sondern die irische, da sich dort der europäische Sitz des Internetkonzern befindet. Der Konzern würde somit der irischen Aufsicht unterliegen.
Wie bereits hinlänglich bekannt ist, sammelt Facebook Daten von seinen Nutzern und kann mit diesen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen. Da jedoch die belgische Datenschutzaufsicht es als erwiesen ansah, dass Facebook damals nicht nur Daten von Facebook-Nutzern sondern auch von unbeteiligten Personen gesammelt hätte, wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Mit der EU Datenschutz-Grundverordnung wurde auch das Prinzip des One-Stop-Shops eingeführt. Dies soll für mehr Klarheit sorgen, damit nicht mehrere Aufsichtsbehörden einem Unternehmen unterschiedliche Auflagen geben können. Grundsätzlich soll die Behörde zuständig sein, in dem das betreffende Unternehmen sein Sitz hat.
Der EuGH hat nun entschieden, dass in bestimmten Ausnahmen auch die Aufsichtsbehörden anderer Nationen entsprechende Verfahren einleiten könnten. Der vorliegende Fall zähle hierzu.
Warum die irische Aufsichtsbehörde nicht ihrerseits gegen Facebook und andere in Irland ansässig Unternehmen vorgeht ist unklar. Hierzu gibt diverse Spekulationen.