Der Betriebsrat eines Unternehmens kommt aufgrund seiner Aufgabe mit unterschiedlichsten, teilweise auch sensiblen personenbezogenen Daten von Beschäftigten in Kontakt. Es handelt sich bei der Betriebsratsarbeit zwar um eine unabhängige Tätigkeit, doch wenn es um den Datenschutz geht, ist der Betriebsrat eindeutig Teil des Unternehmens. Das bedeutet, er unterliegt ebenso wie andere Mitarbeitende des Unternehmens, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind, den Bestimmungen der DSGVO. Was das konkret für die tägliche Arbeit und die Prüfpflichten bedeutet, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Der Datenschutzbeauftragte prüft auch den Betriebsrat
Da der Betriebsrat Teil des Unternehmens ist, ist der Datenschutzbeauftragte ebenso für ihn zuständig. Der Betriebsrat stellt also keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. Es ist aber sinnvoll, dass er intern einen Ansprechpartner für den Datenschutz bestimmt, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Arbeitgeber ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO.
- Ein Mitglied des Betriebsrats kann NICHT Datenschutzbeauftragter des Unternehmens sein.
- Der Betriebsrat muss die personenbezogenen Daten, die er verarbeitet, schützen. Es gelten die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 DSGVO.
- Der Betriebsrat sollte ein eigenes Datenschutzkonzept haben.
- Die elektronische Datenübermittlung muss verschlüsselt erfolgen – mit verschlüsseltem Anhang oder verschlüsselter E-Mail.
- Betriebsräte dürfen keine personenbezogenen Daten an ihre privaten E-Mail-Adressen weiterleiten – es handelt sich um Daten des Unternehmens.
- Verstößt ein Betriebsrat grob gegen Verpflichtungen der DSGVO, kann es zur Auflösung
Haben Sie einen Betriebsrat?
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Um einen Überblick und gleichzeitig Sicherheit zu verschaffen, haben wir für unsere Mandanten ein umfassendes Merkblatt für Betriebsräte erstellt. Es umfasst neben allgemeinen Definitionen auch Informationen zu Rechtsgrundlagen sowie eine Übersicht der Verpflichtungen, die einzuhalten sind. Konkrete Umsetzungshinweise runden das Angebot ab.
Die Unternehmensführung und der Betriebsrat sind sich nicht immer einig – das liegt in der Natur der Sache. Doch wenn es um den Datenschutz geht, müssen sie an einem Strang ziehen. Mitglieder des Betriebsrates sollten daher ebenso wie andere Mitarbeitende regelmäßig an Datenschutz-Grundlagenschulungen teilnehmen. Wir von HUBIT Datenschutz unterstützen Sie gerne dabei.