Anteil an Personen mit Datenschutz-Bedenken in ausgewählten Ländern Europas im Jahr 2015
Die Statistik bildet den Anteil der Personen in ausgewählten Ländern Europas ab, die starke Bedenken bezüglich des Schutzes ihrer Daten in Unternehmen und Behörden haben.
Spanien
78%
Deutschland
62%
Frankreich
56%
Niederlande
53%
Italien
51%
Dänemark
50%
Vereinigtes Königreich
49%
Anteil der Personen mit Sicherheitsbedenken
Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde oder auch Datenschutzbehörde wird eine unabhängige staatlich eingerichtete Stelle bezeichnet, die kontrolliert, ob Behörden und Unternehmen sich an die Datenschutzregelungen halten. In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine Aufsichtsbehörde. Überprüfungen werden sowohl anlassbezogen, zum Beispiel aufgrund einer Beschwerde oder anlasslos im Rahmen von Stichproben durchgeführt.
weiterlesen..Unternehmen
Als Unternehmen wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Es muss keine Absicht auf Gewinnerzielung vorliegen. Unternehmen können unterschiedliche Rechtsformen haben.
weiterlesen..Vertreter
Als Vertreter wird gemäß Artikel 27 DSGVO eine in der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person bezeichnet, die einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, der außerhalb der EU ansässig ist, als Ansprechpartner in der EU in allen Fragen des Datenschutzes vertritt.
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