Aktuelle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit

Anteil an Personen mit Datenschutz-Bedenken in ausgewählten Ländern Europas im Jahr 2015

Die Statistik bildet den Anteil der Personen in ausgewählten Ländern Europas ab, die starke Bedenken bezüglich des Schutzes ihrer Daten in Unternehmen und Behörden haben.


Spanien 78%
Deutschland 62%
Frankreich 56%
Niederlande 53%
Italien 51%
Dänemark 50%
Vereinigtes Königreich 49%

Anteil der Personen mit Sicherheitsbedenken


Verantwortlicher
Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung kann sowohl eine natürliche Person oder eine juristische Person wie zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Behörde bezeichnet werden. Ein Verantwortlicher entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen, ob und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sanktionen oder Schadenersatzansprüche aufgrund von Verstößen richten sich in
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Dateisystem
Als Dateisystem wird gemäß Artikel 4 DSGVO jede strukturierte Sammlung von personenbezogenen Daten bezeichnet, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind. Dies umfasst sowohl elektronische als auch analoge Datensammlungen wie Akten, Karteikarten oder elektronische Dateien, die zentral oder dezentral geführt werden.
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Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist eine Maßnahme im Datenschutz, die dafür sorgt, dass personenbezogene Daten so verändert werden, damit keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die natürliche Person möglich sind. So kann zum Beispiel der Name durch einen Code geändert werden. Nur mithilfe zusätzlicher Informationen – hier: Kenntnis des Codes – ist eine Zuordnung möglich.
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