Aktuelle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit

Anteil an Personen mit Datenschutz-Bedenken in ausgewählten Ländern Europas im Jahr 2015

Die Statistik bildet den Anteil der Personen in ausgewählten Ländern Europas ab, die starke Bedenken bezüglich des Schutzes ihrer Daten in Unternehmen und Behörden haben.


Spanien 78%
Deutschland 62%
Frankreich 56%
Niederlande 53%
Italien 51%
Dänemark 50%
Vereinigtes Königreich 49%

Anteil der Personen mit Sicherheitsbedenken


Berechtigtes Interesse
Neben der Einwilligung ist auch das berechtigte Interesse eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen, Organisationen und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Rechtliche, finanzielle oder ideelle Vorteile für das Unternehmen sind häufig Bereiche, in denen das berechtigte Interesse angeführt wird. So darf zum Beispiel ein Immobilienmakler einen Grundbuchauszug beantragen oder die Polizei
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Trennungsgebot
Um das Schutzziel Vertraulichkeit zu erreichen, gilt ein Trennungsverbot. Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden, sollten daher getrennt voneinander gespeichert werden. Dies wird in der Regel durch unterschiedliche Softwarelösungen, Hardware, Datei-Ordner oder Datenbanken realisiert (Buchhaltung, Bestellwesen, Personalabrechnungen etc.).
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